Leckageerkennungssystem zur Reduzierung der Emissionen fluorierter Treibhausgase

Zum Schutz der Umwelt und zur Reduzierung der Emissionen fluorierter Treibhausgase , setzt die Chemikalien- Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV) umfangreiche Pflichten für die Betreiber von Klima-, Kälte und Wärmepumpenanlagen fest. So haben die Betreiber von ortsfesten Anlagen , die klimaschädliche , halogenierte Treibhausgase enthalten, grundsätzlich dafür Sorge zu tragen, das Leckagen in den Kreisläufen umgehend entdeckt und abgedichtet werden.

Die Betreiber von Anlagen, die fünf Tonnen CO2 oder mehr  fluorierte Treibhausgase mit einem Treibhauspotenzial beinhalten,  müssen sicher stellen, dass die Einrichtung auf Dichtheit kontrolliert wird. Dies geschieht durch ein Dichtheitskontrolle der Anlage im viertel-, halb-, oder jährlichen Wartungsrythmus durch fachkundiges Personal. Durch den Einsatz eines Leckage-Erkennungssystem (LES) kann das Intervall und die damit verbundenen Kosten gesenkt werden. Die Kontrolle des LES System wird bei der Dichtheitsprüfung im Rahmen der Wartung mit einbezogen.

Die Betreiber von Anlagen, die fluorierte Treibhausgase mit einem Treibhauspotenzial enthalten, das 500 Tonnen CO2 oder mehr entspricht, stellen sicher, dass die Einrichtungen mit einem Leckage-Erkennungssystem versehen sind, das den Betreiber bei einer Leckage warnt. Die Leckage-Erkennungssysteme werden mindestens einmal alle 12 Monate kontrolliert, um ihr ordnungsgemäßes Funktionieren zu gewährleisten.

Einrichtungen, die weniger als 3 kg fluorierte Gase enthalten (hermetisch 6 kg), unterliegen nicht der Kontrolle. Ab 1. Januar 2017 gelten auch für diese Anlagen die neuen CO2-Äquivalente.

Kontrollen von Kälteanlagen und Klimaanlagen auf Dichtheit durch zertifiziertes Personal bei einer Füllmenge fluorierter Treibhausgase:

• 3 kg – 30 kg: in Abständen von 12 Monaten (bzw. 6 kg in hermetischen Anlagen)

• 30 kg – 300 kg in Abständen von 6 Monaten (Erhöhung auf 12 Monate, wenn ein Leckage-Erkennungssystem vorhanden ist)

• über 300 kg in Abständen von 3 Monaten (Erhöhung auf 6 Monate, wenn ein Leckage-Erkennungssystem vorhanden ist)