Was bedeutet eine Systemkontrolle an einer Gaswarnanlage durchzuführen?

WAS BEDEUTET EINE SYSTEMKONTROLLE AN EINER GASWARNANLAGE DURCHZUFÜHREN?

Sollten im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung, gemäß Arbeitsschutzgesetz §5, eine Gefahr durch explosive, giftige oder sauerstoffverdrängende Gase festgestellt werden, müssen Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz der Mitarbeiter getroffen werden. Ein Weg ist die tatsächliche Gaskonzentration zu überwachen und bei Erreichen einer definierten Schwelle eine Sicherheitsfunktion auszulösen. Das kann bei toxischen Gasen eine Lüftung sein, die diese Gase kontrolliert verdrängt oder das Abschalten eines Magnetventils, dass die Gaszufuhr aus einer Gasflasche sperrt um weiteres Ausströmen zu verhindern.

Diese Sicherheitsfunktionen sollten als Maßnahme gegen die Gefährdung durch gefährliche Gase in der Gefährdungsbeurteilung definiert sein. Um sicherzustellen, dass diese wichtigen Schaltfunktionen auch dauerhaft verfügbar sind müssen diese regelmäßig kontrolliert und dokumentiert werden.

Aber was bedeutet „regelmäßige Kontrolle und Dokumentation der Sicherheitsfunktion“ bei einer Gaswarnanlage?

Gaswarnanlagen müssen entsprechend der Regelwerke der Unfallversicherungen und Berufsgenossenschaften regelmäßig einer „Wartung“ unterzogen werden. Dieser Begriff ist aber sehr allgemein und ist nicht klar definiert.

Aus diesem Grund pflegt die BG RCI ein Merkblatt für Anwender von Gaswarntechnik bereits seit vielen Jahrzehnten. Dazu werden Vertreter aus den Bereichen Prüfgesellschaft, Hersteller und erfahrene Berater regelmäßig hinzugezogen um aktuelle Aufgaben in Form von Merkblätter und Anweisungen zu erstellen und zu pflegen.

Mit „regelmäßig“ wird in diesem Merkblatt beschrieben, dass eine Funktionskontrolle alle 4 Monate und eine Systemkontrolle jährlich durchzuführen ist, unabhängig für welche Gase. Ausnahmen bieten Gaswarnanlagen die eine Selbstüberwachung bieten.

Was ist denn nun eine Systemkontrolle einer Gaswarnanlage?

Im Merkblatt der BG RCI T021 und T023 wird die Definition einer Systemkontrolle beschrieben. Diese Kontrolle soll eine Funktionskontrolle beinhalten und wird ergänzt mit der Schaltung aller Sicherheitsfunktionen. Dazu kann eine technische Lüftung, das Freischalten von elektrischen Zündquellen oder die optische und akustische Warnung gezählt werden. Alle diese Sicherheitsfunktionen können im Ernstfall eine Katastrophe verhindern und müssen mindestens einmal jährlich getestet werden.

Wie läuft so eine Prüfung ab?

Der Ablauf einer Systemkontrolle ist sehr individuell und erfordert häufig die Unterstützung des Betreibers im Rahmen einer Wartung der Gaswarnanlage. Der einfachste Weg ist während der Prüfung der Gaswarntransmitter mit Gas die Alarmschwellen mit Prüfgas ansprechen zu lassen und mit einer Checkliste die Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung zu prüfen. Dabei werden bewusst keine Alarmunterdrückungen aktiviert, damit die Sicherheitsfunktionen wie im Ernstfall geschaltet und aktiviert werden.

In unserem Betrieb ist es zu umständlich die Systemkontrolle durchzuführen, welche Möglichkeiten gibt es?

Die Schaltung von Sicherheitsfunktionen können große Auswirkungen haben, wenn zum Beispiel ein Maschinenraum stromfrei geschaltet werden soll oder ein Evakuierungsalarm ausgelöst wird. Auch die vollständige Funktion einer Lüftungsanlage zu prüfen, kann größere Konsequenzen mit sich bringen. Die Organisation dieser Prüfung könnte auch durch die Aufteilung in Teilabschnitten erfolgen. Eine Abschaltung der Maschinenraume würde dann am Wochenende erfolgen und die Prüfung der optischen und akustischen Anzeigen während der Wartung. Oder die Wartung der Gaswarnanlage erfolgt als Funktionskontrolle und der Betreiber führt die Systemkontrolle mit geschultem Personal und Prüfgas selbständig durch und dokumentiert die Ergebnisse. Die Möglichkeiten können sehr individuell gestaltet werden.

Fazit

  1. Die Systemkontrolle ist eine umfassende Prüfung des Sicherheitskonzeptes der Gefährdungsbeurteilung
  2. Gemäß der Regelwerke und Merkblätter muss diese Prüfung jährlich erfolgen und alle Sicherheitsfunktionen müssen geschaltet und dokumentiert werden.
  3. Der Betreiber sollte mit seinem Dienstleister für die Wartung der Gaswarnanlage den Ablauf und den Umfang der Systemkontrolle absprechen und planen. So können mit möglichst geringem Aufwand wichtige Sicherheitsfunktionen jährlich getestet und dokumentiert werden, um einen wirksamen Schutz gegen gefährliche Gase am Arbeitsplatz zu erfüllen.