Wer darf die Wartung einer Gaswarnanlage durchführen?

Nach der Anschaffung einer Gaswarnanlage zum Schutz vor explosiven, toxischen oder Sauerstoff verdrängenden Gasen, muss auch über das Thema Wartung nachgedacht werden. In der aktuellen Betriebssicherheitsverordnung Anh. 2 Abschn. 3 von 2015 wurde festgelegt, dass Gaswarnanlagen zum Explosionsschutz mindestens jährlich gewartet werden müssen. Sollte das System zum vorrangigen Schutzsystem gegen eine explosive Gaskonzentration oder zur Vermeidung eines Zündfunken verwendet werden, muss die Gaswarneinrichtung sogar alle 4 Monate gewartet werden.

Wartung von Gaswarnanlagen

Betriebssicherheitsverordnung – BetrSichV

In der Betriebssicherheitsverordnung wird auch beschrieben, welche Qualifikationen erfüllt werden müssen um die Wartung einer Gaswarnanlage durchführen zu können.

Demnach muss die jährliche wiederkehrende Prüfung einer Gaswarneinrichtung durch eine zur Prüfung befähigten Person durchgeführt werden. Diese Person sollte über folgende Kenntnisse verfügen:

  • über eine einschlägige technische Berufsausbildung oder eine andere für die vorgesehenen Prüfungsaufgaben ausreichende technische Qualifikation verfügen,
  • über eine mindestens einjährige Erfahrung mit der Herstellung, dem Zusammenbau, dem Betrieb oder der Instandhaltung der zu prüfenden Anlagen oder Anlagenkomponenten im Sinne dieses Abschnitts verfügen und
  • ihre Kenntnisse über Explosionsgefährdungen durch Teilnahme an Schulungen oder Unterweisungen auf aktuellem Stand halten.

Berufsgenossenschaftliche Regelwerke BGR 500

In den Berufsgenossenschaftliche Regeln für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit BGR500 wird der Sachkundige als geeignete Person zur Wartung einer Gaswarnanlage beschrieben:

  • Sachkundiger ist, wer auf Grund seiner fachlichen Ausbildung und Erfahrung ausreichende Kenntnisse auf dem Gebiet der Funktionsprüfung von Gaswarneinrichtungen hat und mit den einschlägigen staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, BG-Vorschriften und allgemein anerkannten Regeln der Technik soweit vertraut ist, dass er die Funktionsfähigkeit von Gaswarneinrichtungen beurteilen kann.

Merkblätter der BG RCI für Gaswarneinrichtungen

Ebenso in den Merkblättern der T021 Sichere Technik „Gaswarneinrichtungen für toxische Gase/Dämpfe und Sauerstoff Einsatz und Betrieb“ und BG RCI T023 Sichere Technik „Gaswarneinrichtungen für den Explosionsschutz Einsatz und Betrieb“  wird, unter der Berücksichtigung der Betriebsanleitung des Herstellers, die Eignung zur Wartung Spezialisten überlassen.

Diese Regelwerke verdeutlichen, dass die Wartung einer Gaswarnanlage von fachkundigen Personen durchgeführt werden muss. Diese Personen müssen aber nicht beim Hersteller beschäftigt sein. Wir bieten auch Schulung zur Vermittlung der Fachkunde zum Thema „Wartung an Gaswarnanlagen“ an, damit Sie später durch das Unternehmen zur befähigten Person ernannt werden können.

Bitte sprechen Sie uns an wenn Sie Fragen zur Wartung Ihrer Gaswarnanlage haben…